"Im Namen des Volkes!? §175 StGB im Wandel der Zeit"

Podiumsveranstaltung in der Landesvertretung NRW in Berlin
Bild: René PowilleitPodiumsveranstaltung in der Landesvertretung NRW in Berlin Bild: René Powilleit

Unser Kreisvorsitzender, René Powilleit, hat an der Ausstellungseröffnung "Im Namen des Volkes!? §175 StGB im Wandel der Zeit" in der Landesvertretung NRW beim Bund heute teilgenommen.

Das Centrum Schwule Geschichte (Köln) präsentiert in Kooperation mit der Gedenkstätte und dem NS-Dokumentationszentrum, dem Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek, dem Stadtmuseum der Bundesstadt Bonn sowie dem Archiv der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität die Wanderausstellung.

Der §175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts rund 122 Jahre lang unter Strafe. Mit der Ausstellung wird ein Bogen quer durch die Geschichte antihomosexueller Gesetzgebung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geschlagen mit einem besonderen Augenmerk auf das Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens.

Im Jahr 1969 wurden die Paragraphen 175 und 175a laut Strafgesetzbuch erstmals liberalisiert und erst 1994 als Folge der deutschen Wiedervereinigung endgültig aufgehoben. 

Die Ausstellung widmet sich auch explizit dem Thema der weiblichen Homosexualität im Kaiserreich, der Weimarer Republik, der Zeit des Nationalsozialismus und in der frühen Bundesrepublik und legt einen weiteren Fokus auf die Geschichte von Trans* in diesem Kontext.

Die Ausstellung des Centrums Schwule Geschichte wurde vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.