Einführung geschlechtsneutraler Schulzeugnisse
A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/14531 vom 11. Januar 2023 über Einführung geschlechtsneutraler Schulzeugnisse
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Ist es zutreffend, dass die im Berliner Schulportal abrufbaren Zeugnisformulare in Zukunft geschlechtsneutral formuliert sein werden? Zu 1.: Zeugnisse enthalten künftig die Option einer geschlechtsneutralen Formulierung. Sie werden dadurch aber nicht „geschlechtsneutral“, sondern gendergerecht.
2. Auf wessen Initiative geht die Einführung geschlechtsneutraler Schulzeugnisse zurück?
3. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse/Studien ist die Einführung geschlechtsneutraler Zeugnisse zurückzuführen?
4. Welche Wirkungen erhofft sich die Senatsverwaltung durch die Einführung geschlechtsneutraler Zeugnisse?
Zu 2. bis 4.: Die Initiative der Schulaufsichtsbehörde dient der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz - GG) die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Diese Personen werden demnach in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie zu einer binären Geschlechtereinordnung gezwungen werden. Durch die Option gendergerechter Formulierungen wird diese Grundrechtsverletzung beseitigt.
5. Wird der Prozess der Einführung von geschlechtsneutralen Zeugnissen wissenschaftlich begleitet und evaluiert? Zu 5.: Nein.
6. Welche Kosten sind mit der Umstellung der Zeugnisformulare verbunden und ab wann werden die neuen Formulare abrufbar sein? Zu 6.: Da Zeugnisformulare ohnehin regelmäßig in Form und Funktionalität anzupassen sind, entstehen durch neue Formulierungen keine zusätzlichen Kosten. Die Zeugnisse werden für die Schulen rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor der Zeugnisausgabe, im Berliner Schulportal abrufbar sein.
7. Ist die Nutzung der neuen Zeugnisformulare verpflichtend? Wenn ja, ab wann?
8. Welche Rechtsgrundlage gibt es für eine möglicherweise verpflichtende Nutzung von geschlechtsneutralen Zeugnissen?
Zu 7. und 8.: Die Schulen sind weiterhin zur Nutzung der jeweils aktuellen Zeugnisformulare verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Nummer 3 Absatz 1 der Ausführungsvorschriften über Zeugnisse: „Für Zeugnisse und Zeugnissen entsprechende Bescheinigungen dürfen nur solche Formulare verwendet werden, die den von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Vordruckmustern entsprechen.“
9. Für welche Jahrgangsstufen sind die geschlechtsneutralen Zeugnisse vorgesehen? Zu 9.: Die Option gendergerechter Formulierungen ist sukzessive für alle Jahrgangsstufen vorgesehen, ebenso für die Zeugnisse in der beruflichen Bildung und im Zweiten Bildungsweg.
10. Welche Formulierungen wurden konkret ersetzt oder gestrichen? Bitte erläutern. Zu 10.: Es werden alle adressatenbezogenen Formulierungen geändert oder erweitert, die zur Festlegung eines Geschlechts auffordern. Die Vorgaben beinhalten, dass in der Regel anstelle eines Personalpronomens auch der Name eingesetzt werden kann. Immer dann, wenn seitens der Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten der Wunsch besteht, in Bezug auf die geschlechtliche Identität neutral bzw. mit dem Namen angesprochen zu werden, sind geschlechtsbezogene Personalpronomen und Formulierungen zu vermeiden. Besteht kein solcher Anlass, können sie weiterhin unverändert verwendet werden. Es wird lediglich eine weitere Eintragungsmöglichkeit eröffnet.
11. Wer entscheidet über die Form der Anrede der Schülerinnen und Schüler auf den Zeugnissen?
12. Haben die Eltern bei der Form der Anrede der Schülerinnen und Schüler auf den Zeugnissen ein Mitspracherecht? Bitte begründen.
Zu 11. und 12.: Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler.
13. Wann und in welchem Verfahren wurden die Schulleitungen über die Einführung geschlechtsneutraler Zeugnisse informiert? 14. Wann und in welchem Verfahren wurden die Eltern über die Einführung geschlechtsneutraler Zeugnisse informiert?
Zu 13. und 14.: Die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden mit dem Informationsschreiben „Hinweise zu Halbjahreszeugnissen im Schuljahr 2022/2023“ vom 20. Dezember 2022 über die perspektivische Einführung gendergerechter Zeugnisse in Kenntnis gesetzt. Die Information der Eltern erfolgt durch die Schule.