10. März 1994: Streichung des Paragrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch

Am 10. März 1994 beschloss der Bundestag nach jahrelangem Engagement der LSBTIQ+ -Bürgerrechtsbewegung die Streichung des Paragrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch, der männliche Homosexualität kriminalisierte. 

„Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs kriminalisierte 123 Jahre lang in verschiedenem Ausmaß gleichgeschlechtlich liebende Männer und wegen des binären statischen Geschlechterverständnisses auch trans* Frauen. Auf seiner Grundlage wurden während des NS-Regimes rund fünfzigtausend Menschen verurteilt, teilweise in Konzentrationslager verschleppt und dort ermordet. Auch im demokratischen Nachkriegsdeutschland waren Männer weiterhin der oft lebenszerstörenden Verfolgung durch den § 175 StGB unterworfen; eine Verurteilung hatte häufig nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern führte nicht selten auch zum Verlust des Arbeitsplatzes und sozialer Isolation.

Männer in Westdeutschland waren von der Verfolgung meist stärker betroffen als in der DDR, die den Paragrafen zunächst entschärfte und Ende der 1980er Jahre ganz abschaffte. Diese Tatsache war mitentscheidend für seine bundesweite Streichung im Jahr 1994.

Die Kriminalisierung von Homosexualität im deutschen Strafrecht und die damit einhergehende gesellschaftliche Ächtung gleichgeschlechtlichen Begehrens dürfen in der Erinnerungskultur, auch der der LSBTIQ+ -Community(s) verschiedener Generationen, niemals vergessen werden. Was vor dreißig Jahren vom Bundestag beschlossen wurde, ist ein Meilenstein im bis heute anhaltenden Einsatz für die rechtliche Gleichstellung aller queeren Menschen.“ - Patrick Dörr vom Bundesvorstand des LSVD.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.lsvd.de/de/ct/1022-Paragraph-175-StGB-Verbot-von-Homosexualitaet-in-Deutschland